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Mittwoch, 8. Februar 2012
Klaus-Jürgen u. Heidemarie Futterer-Stiftung PDF Drucken

Die Klaus-Jürgen u. Heidemarie Futterer-Stiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung mit einem eigenem Stiftungsvermögen, einer Satzung und einem Stiftungsrat als leitendes Organ. Sie ist jedoch unselbständig, untersteht somit nicht der Aufsicht der Stiftungsbehörde und wird daher als Sondervermögen treuhänderisch durch die Bürgerstiftung verwaltet.

Die Futterer-Stiftung wurde am 28.11.2007 mit der Unterzeichnung des Stiftungsgeschäfts und der Treuhandvereinbarung zwischen der Bürgerstiftung und der Futterer-Stiftung gegründet. Zur Zeit besitzt sie ein Stiftungsvermögen von 122.000 € (Stand November 2010). 

Zweck der Stiftung ist es, laut § 2 der Satzung, "sozial schwachen oder in Not geratenen Kindern und Jugendlichen, die auf Unterstützung anderer angewiesen sind, Hilfe zu gewähren, und entsprechende Organisationen oder Einrichtungen zu unterstützen sowie die kulturelle Integration und das Sozialverhalten zu fördern."

Stiftungsräte sind Andreas Futterer (Vorsitzender), Heidemarie Futterer und Attila Gálity.

Stiftungskonto:

Baden-Württembergische Bank (BLZ 600 501 01):

Kto.-Nr. 286 19 93   

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